Personalausweis
Allgemeine Informationen
Ausweispflicht:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Personen, die einen gültigen Pass besitzen, können damit die Ausweispflicht erfüllen.
Auf Antrag der/ des Sorgeberechtigten kann ein Ausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
Gültigkeit:
- für Personen ab vollendetem 24. Lebensjahr/ 10 Jahre gültig
- für Personen bis vollendetem 24. Lebensjahr / 6 Jahre gültig
Antragstellung:
- Antragstellung erfolgt dort, wo die Person mit Alleiniger- oder
Hauptwohnung gemeldet ist
- Anträge auf Ausstellung von Dokumenten können nur persönlich
gestellt werden
Notwendige Unterlagen
- die Geburtsurkunde
- der alte Personalausweis
- ein biometrisches Passbild
Gebühren
Gebühren
- Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 €
- Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
- Ausstellung außerhalb der Dienstzeit und
von einer örtlich nicht zuständigen Behörde jeweils zuzüglich 13,00€
- erstmaliges Aktivieren der Online- Ausweisfunktion bei
der Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei
- Nachträgliches Aktivieren der Online- Ausweisfunktion 6,00 €
- Deaktivieren der Online- Ausweisfunktion gebührenfrei
- Ändern der PIN im Amt 6,00 €
- Sperren der Online- Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
- Entsperren der Online- Ausweisfunktion 6,00 €
- Änderung der Anschrift gebührenfrei
Ansprechpartner
Fachbereich OrdnungWöbbeliner Str. 5
19288 Ludwigslust
Gina Seidler
Zi.: 113
(03874) 426924
Unter der einfachen Telefonnummer 115 (ohne Vorwahl) erhalten Sie schnell und kompetent Auskunft zu Verwaltungsleistungen unseres Amtes, des Landkreises und der Landesämter.
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