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Reisedokumente für Kinder


Allgemeine Informationen

 

  • Reisepässe
    mit einer Gültigkeit von 6 Jahren für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres

  • vorläufige Reisepässe
    in besonderen Einzelfällen mit einer Gültigkeit von einem Jahr

  • Personalausweise
    mit einer Gültigkeit von 6 Jahren für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres


Notwendige Unterlagen

 

Lichtbild:
Für die Beantragung von Dokumenten ist zwingend ein aktuelles Lichtbild erforderlich, unabhängig vom Alter des Kindes.
Das Lichtbild muss den Anforderungen des biometrischen "Gesichtsfeldes" (Mustertafel des BMI) entsprechen.

Kinder:
Ihre Kinder müssen bei der Beantragung von Dokumenten zur Identitätsprüfung zwingend anwesend sein.

Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, d. h. bei dem es mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, das Dokument beantragen. Die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten ist nur erforderlich, wenn Zweifel an der Einwilligung über den gewöhnlichen Aufenthalt bestehen.

Geburtsurkunde:
Die originale Geburtsurkunde des Kindes ist zur Beantragung von Dokumenten vorzulegen.


Gebühren

 

Personalausweis bis zum 
24. Lebensjahr 

22,80 €

Reisepass bis zum 
24. Lebensjahr

37,50 €

 

 


Ansprechpartner

Fachbereich Ordnung
Wöbbeliner Str. 5
19288 Ludwigslust

Gina Seidler
Zi.: 113
Telefon (03874) 426924

EFRE Förderhinweis

 

 

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Notrufnummer

Unter der einfachen Telefonnummer 115 (ohne Vorwahl) erhalten Sie schnell und kompetent Auskunft zu Verwaltungsleistungen unseres Amtes, des Landkreises und der Landesämter.

 

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