Entwicklung der Kleineinleiterabgabe 2006 -2015
In der Bundesrepublik ist für das Einleiten von Abwässern in ein Gewässer eine Abwasserabgabe zu entrichten, die den Bundesländern zufließt.
Die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte führen die Erhebung mittels der „Unteren Wasserbehörde" durch und veranlagen die Gemeinden für die privaten Einleiter im Territorium. Mittels Satzung legen die Gemeinden dann die Abgabe (seit dem 01.01.2002 = 35,79 € je Einwohner) um. Das Aufkommen der Abwasserabgabe betrug im Jahre 2012 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 6,15 Mio. € und dient der Verbesserung der Gewässergüte in Form von Fördermitteln für den Neu-/Ausbau von Kläranlagen.
Die Gemeinden des Amtsbereiches entrichteten an den Landkreis nachfolgende Kleineinleiterabgabe, im Jahre 2006 = 41.400 €, im Jahre 2011 = 26.700 € und im Jahre 2015 rd. 5.600 € (für 284 Einwohner für ZkWAL-Gemeinden und 29 Einwohner aus dem Bereich der Gemeinden des Zweckverbandes Schweriner Umland).
Es ergibt sich folgende gemeindebezogen veranlagte Einwohnerzahl: Alt Krenzlin = 123, Bresegard b.E. = 40, Groß Laasch = 0, Göhlen = 22, Lübesse = 11, Leussow = 17, Lüblow = 14, Rastow = 18, Sülstorf = 0, Uelitz = 0, Warlow = 46 und Wöbbelin = 22.
Für die Bestimmung der Abwasserabgabe werden diese Einwohnerzahlen durch die Untere Wasserbehörde entsprechend § 6 Abs. 2 Nr. 2 AbwAG M-V mit dem Faktor zwei multipliziert. Die Verringerung des Gesamtbetrages der Kleineinleiterabgabe ist Ausdruck für den erreichten Stand der zentralen Abwasserbeseitigung durch die Zweckverbände und dem Erneuerungs- oder Modernisierungsstand aufgrund von (Anpassungs)-bescheiden der Unteren Wasserbehörde zu Kleinkläranlagen.
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