Wettlauf um die Breitbandförderung
Eine leistungsstarke Breitbandversorgung ist ein Standortfaktor, der die Ansiedlung von Unternehmen bzw. Gewerbetreibenden sowie die Wohnsitznahme von Einwohnern zunehmend beeinflusst. Auf die Veröffentlichung im Gemeindeblatt (Ausgabe Nr. 1/2016) und der Homepage unseres Amtes gab es Mitteilungen von Einwohnern und Gewerbetreibenden, die insbesondere auf die ungenügende Breitband-Versorgung in den Gemeinden Alt Krenzlin, Uelitz und Wöbbelin hinwiesen. Eine Meinungsäußerung war z. B.: „Leider habe ich erst zu spät bemerkt, dass der Bereich der Gemeinde ... eine „digitale Wüste" ist, sonst wäre ich woanders hingezogen."
Zur Beförderung der Breitbanderschließung hat der Amtsausschuss in seiner Sitzung vom 04.02.2016 in Groß Laasch der Amtsverwaltung den Auftrag gegeben, in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und dem Breitbandkompetenzzentrum des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung M-V, die notwendigen Vorbereitungen der Teilnahme der Gemeinden im Sinne der Förderrichtlinie vorzubereiten. Die Beschlussfassung des Amtsausschusses wird bisher durch Beschlüsse nachfolgender Gemeinden mitgetragen: Alt Krenzlin (18.02.2016), Bresegard bei Eldena (18.02.2016), Rastow (19.01.2016), Sülstorf (11.02.2016), Uelitz (01.03.2016) und Warlow (19.01.2016). Nach Informationen der Breitband-koordinierungsstelle werden in der zweiten Bewerbungsrunde/Interessenbekundungsverfahren (2. Call) seitens des Landkreises alle Gemeinden eingeschlossen, die nicht Teil des ersten Call und weniger als 50 MBit/s Versorgung haben. Demzufolge ist Sülstorf im zweiten Call, obwohl die zum Ortsnetz gehörende Nachbargemeinde Holthusen als versorgt gilt, beteiligt. So die Information am 17.02.2016 durch Herrn Müller vom Landkreis in Sternberg.
Mit Groß Laasch und Lübesse verfügen derzeit rd. 20 % der Haushalte des Amtsbereiches über eine Breitbandversorgung von ca. 30 bis 50 MBit/s.
Für den Amtsbereich Ludwigslust-Land wird anhand der vorliegenden Daten eingeschätzt, dass insgesamt 4.150 Haushalte incl. Gewerbetreibende/Firmen mit Breitband zu versorgen sind. Seitens des Amtes sind die entsprechenden Daten an die Koordinierungsstelle für den 2. Call zugearbeitet worden. Antragsfrist ist der 31. März. Der Landkreis erwartet bis etwa Mitte/Ende Mai d. J. eine Information aus dem Hause der Bundesnetzagentur zum Ergebnis.
Auf Bundesebene wird an der Novellierung der Dobrindt-Förderrichtlinie gearbeitet. Daher wird erwartet, dass bereits der dritte Call nach anderen Modalitäten bewertet und entschieden wird.
Wolfgang Utecht
Bild zur Meldung: Wettlauf um die Breitbandförderung
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